Hundeführerschein/Sachkundeprüfung gemäß §3 NHundG
Hundehalter sind in Niedersachsen gesetzlich verpflichtet einen theoretischen und praktischen Sachkundetest zu absolvieren, sofern sie sich nach dem 01.06.2011 einen Hund gekauft haben. Dieser nennt sich neu: Niedersächsischer Sachkundenachweis (§3 NHundG)
Mit der Zertifizierung duch die Tierärztekammer Niedersachsen habe ich die Erlaubnis erhalten die Sachkundeprüfung/Hundeführerschein abzunehmen.
Für den Hundeführerschein gibt es keine verpflichtenden Seminare oder Lektüre, ist jedoch zu empfehlen.
Nach telefonischer Anmeldung kann ich auch kurzfristig einen Termin für die Online-Prüfung vergeben. Die schriftliche, als auch die praktische Prüfung
finden einzeln statt.
Der theoretische Sachkundenachweis
des Hundeführerscheins ist vor der Aufnahme eines Hundes abzulegen. Die Prüfung kann am PC online oder papiergestützt absolviert werden.
Sie umfasst 35 Fragen aus folgenden Themenbereichen:
- Anforderung an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts
- Sozialverhalten und rassespezifische Eigenarten von Hunden
- Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden
- Erziehen und Ausbilden von Hunden
- Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden
Der Test besteht aus sieben Fragen je Themenbereich, zu jeder Frage gibt es vier Antwortmöglichkeiten (Multiple-Choice-Test), von denen jeweils nur eine zutreffend ist.
Für die Beantwortung stehen 45 Minuten zur Verfügung.
Bei der computergestützten Prüfung erfolgen Auswertung und Ergebnis unmittelbar. Die papiergestützte wird per Post eingeschickt, das Ergebnis erfolgt ebenfalls auf dem Postweg.
Die Kosten für die Online-Prüfung betragen 55,00 Euro
Für die papiergestützte Auswertung 65,00 Euro
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn aus jedem Themenbereich mindestens vier von 7 Fragen und im Gesamtergebnis mindestens 26 von 35 Fragen richtig beantwortet wurden.
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung beliebig oft in einem zeitlich nicht festgelegten Rahmen kostenpflichtig wiederholt werden.
Die praktische Sachkundeprüfung
ist innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Voraussetzung ist die bestandene theoretische Prüfung.
Die praktische Prüfung muss nicht mit dem eigenen Hund durchgeführt werden (bei mir schon!). Verletzte oder kranke Hunde werden zur Prüfung nicht zugelassen.
Die Prüfungsdauer beträgt 45 Minuten und findet an zwei unterschiedlichen Orten (verkehrsöffentlicher Raum und ablenkungsarmer Bereich) statt.
Die gesamte Prüfung kann mit dem angeleinten Hund absolviert werden, die Verwendung von Sicht- und Hörzeichen, sowie die Belohnung bei richtigem Verhalten sind erlaubt.
Folgende Begebenheiten sind erfolgreich zu meistern:
- Handling am Hund (Halter kontrolliert Zähne, Ohren und Pfoten)
- Kontrolliertes Gehen an der Leine
- Sitz, Steh, Platz oder Bleib nach maximal drei Wiederholungen
- Kommen auf Ruf nach maximal drei Wiederholungen
- Begegnung mit anderen Personen wie Spaziergänger, Menschengruppe
- Begegnung mit anderen Hunden
- Gehen an stärker befahrener Straße
- Überqueren einer befahrenen Straße
- Begegnung mit Radfahrern, Joggern, Kinderwagen etc.
Die Prüfung ist erfolgreich abgelegt, wenn der Hundehalter die nach §3 Abs.2 Satz 1 NHundG (Anforderung an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts) erforderlichen Kenntnisse nachweist und den Hund sicher durch die vorgegebenen Prüfungssituationen führen kann.
Als nicht erfolgreich abgelegt gilt insbesondere, wenn der Hundehalter
- den Hund nicht unter Kontrolle hat
- sich unangemessen verhält
- von elf Prüfungssituationen fünf oder weniger erfolgreich absolviert.
Die Beurteilung, Ergebnismitteilung und Aushändigung der Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Prüfung erfolgen unmittelbar im Anschluss an die Prüfung durch den/die anerkannte Prüferin.
Die gesamte Prüfung kann beliebig oft und im zeitlich nicht festgelegten Rahmen kostenpflichtig wiederholt werden.
Die Kosten für die praktische Prüfung betragen 75,- Euro.